AWO und Freie Wohlfahrtspflege haben eine kritische gemeinsame Stellungnahme verfasst.
Die nordrhein-westfälische Landesregierung beabsichtigt, den bislang gegangenen Weg eines qualitativen und quantitativen Ausbaus von Ganztagsangeboten und schulischen Betreuungsangeboten weiter fortzusetzen und verfolgt damit die zentralen Ziele:
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Die umfassende Bildungsförderung möglichst aller Kinder und Jugendlichen, unabhängig von ihrem sozialen und kulturellem Hintergrund
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die Unterstützung der Eltern in der Erfüllung ihrer erzieherischen Aufgaben
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die Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf
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die Stärkung der Kommunen als attraktive Bildungsstandorte, auch im Hinblick auf ihre wirtschaftliche und soziale Entwicklung, die Beteiligung der Eltern sowie der Kinder und Jugendlichen an Konzeption und Umsetzung der Angebote
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die weitere Intensivierung der Zusammenarbeit von Schule und Jugendhilfe, Kultur, Sport und weiteren Partnern im Rahmen einer kommunalen Bildungsplanung.
Die LAG FW NRW sieht diese Zielsetzungen vor dem Hintergrund der bestehenden sowie der geplanten neuen Erlasslage bislang nur teilweise und nicht in ausreichendem Maße erfüllt.
Die im Erlassentwurf formulierte Zielsetzung eines bedarfsgerechten Zusammenspiels von ganztägiger Bildung, Betreuung und Erziehung sowie die „rhythmisierte Verteilung von Lernzeiten auf den Vormittag und auf den Nachmittag" als beschriebenes Merkmal offener und gebundener Formen von Ganztagsschulen sind begrüßenswerte Ziele. Gerade in der Offenen Ganztagsschule lässt sich jedoch in der Praxis vielfach eher ein „Nebeneinander" statt eines „Miteinanders" von unterrichtlichen und außerunterichtlichen Anteilen beobachten, was auch den strukturellen Bedingungen offener Ganztagsangebote geschuldet ist.
Die geplante zeitliche als auch finanzielle Ausgestaltung verbleibt auf der unteren Ebene dessen was nötig ist, damit die entsprechenden Angebote noch das Etikett „Ganztag" tragen können, erreicht aber im Grunde nicht das Niveau, das aus bildungs-, sozial- und familienpolitischen Überlegungen bedarfsgerecht erscheint. Leider, so lässt sich insgesamt aus Sicht der Kinder- und Jugendhilfe konstatieren, lässt der vorliegende Erlassentwurf keine wirkliche Stärkung der Träger der Kinder- und Jugendhilfe, keine Qualitätsverbesserung der Ganztagsschulen und Ganztagsangebote und keinen Schritt in Richtung der Entwicklung landesweiter Mindeststandards erkennen.
Die Möglichkeiten, die ein neuer, umfangreicher „Ganztags- Erlass" an dieser Stelle geben könnte, werden somit nur sehr am Rande wahrgenommen. Von daher hält die LAG FW NRW eine deutliche Überarbeitung des Erlassentwurfes für notwendig, in der die Rolle der Träger der Jugendhilfe im Ganztag, die Kooperation auf Augenhöhe und die erforderlichen (Personal)Standards angemessen geregelt werden.
Außerdem hält die LAG FW NRW mittelfristig eine gesetzliche Regelung des Ganztags in gemeinsamer Verantwortung von Jugendhilfe und Schule für sinnvoll.
Kontakt:
Landesarbeitsgemeinschaft AWO NRW
Norbert Dyhringer
Koordinator
Tel.: 0231 5483-245
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