Eine umfassende Reform des Gesetzes, besser dessen vollständige Streichung, ist aus Sicht der Freien Wohlfahrtspflege unumgänglich. Denn im Ergebnis enthält der vorliegende Gesetzentwurf keine ausreichende Begründung dafür, warum ein solches sozialrechtliches Sondergesetz, das spezifische Minderbedarfe festlegen will, auch zukünftig notwendig ist. Migrationspolitische Maßnahmen sind allein und originär im Zuwanderungsrecht zu treffen und strikt von dem Sozialleistungsrecht zu trennen.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege hat deshalb nachfolgende Stellungnahme zum Referentenentwurf zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) verfasst.
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Norbert Dyhringer
Abteilungsleiter Soziales
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