Verbände warnen: Ohne Hilfen kollabiert die soziale Infrastruktur

21.03.2020

Die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege in Deutschland fordern die Bundesregierung dringend auf, schnellstmöglich die akut gefährdeten sozialen Dienste zu sichern. In einem Papier an das Bundeskanzleramt schildern sie die Situation und warnen vor einem Wegbrechen der sozialen Infrastruktur mit massiven Konsequenzen für unzählige Menschen, die darauf angewiesen sind. Dazu erklärt Wolfgang Stadler, Vorsitzender des AWO Bundesvorstandes:

„Die Bundesregierung hat schnell und entschlossen gehandelt, um die Bevölkerung zu schützen und die negativen Auswirkungen auf die Wirtschaft zu begrenzen. Die Freie Wohlfahrtspflege wurde jedoch schlicht vergessen! Wir warnen eindringlich davor, die gemeinnützigen Träger sich selbst zu überlassen. Sie dürfen kaum Rücklagen bilden und  können sich damit in so einer Krise nicht selbst helfen. Es drohen Insolvenzen und Kündigungen.

Die Dienste der betroffenen Einrichtungen - von der Kita über das Pflegeheim bis zur Beratungsstelle für Not leidende Familien – müssen gesichert sein! Ohne sie wird die soziale Infrastruktur kollabieren. Sie leisten auch in der jetzigen Krise in Ergänzung zu den Gesundheitsdiensten einen wichtigen Beitrag, um die Daseinsvorsorge zu gewährleisten.  Wenn die Infrastruktur der Freien Wohlfahrtspflege wegbricht, wer ist dann da für Menschen in Not? In welcher Kita sollen Kinder betreut werden, wer kümmert sich um pflegebedürftige Senioren? Es muss jetzt allen klar sein: Es geht hier nicht um das Überleben einiger Träger. Es geht um den sozialen Kitt, der unser Zusammenleben überhaupt ermöglicht.

Diejenigen, um die es hier geht, leisten haupt- und ehrenamtlich in der Krise unschätzbare Dienste. Wir reden hier von fast zwei Millionen Menschen, die Tag für Tag soziale Dienste für uns alle leisten: Erzieher, Heimerzieher, Pflegekräfte und Sozialarbeiter – sie alle müssen sich darauf verlassen können, dass ihr Arbeitsplatz nicht durch ausbleibende Finanzierungen gefährdet ist! Zahlreiche ehrenamtliche und hauptamtliche Dienste sind bereits jetzt im Einsatz, um besonders hilfebedürftigen Menschen in der Krise zu helfen.“

Der Rettungsschirm der Bundesregierung ist auf die Risiken der privaten Wirtschaft zugeschnitten. Die spezifischen Risiken gemeinnütziger Träger sozialer Infrastruktur müssen eigenständig geregelt werden. Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege plädiert für einen gleichwertigen Schutz für die Einrichtungen und sozialen Dienste als Teil des Sozialschutz-Pakets.

Sicherstellung der sozialen gemeinnützigen Einrichtungen und Dienste – Fragen und Antworten (PDF)

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