Im Umgang mit Medikamenten und sich daraus ergebenden Anforderungen (außerhalb des Fachbereichs Pflege) besteht häufig eine große Rechtsunsicherheit insbesondere bezüglich eventueller Haftungsfragen.
Mitarbeitende von Tageseinrichtungen für Kinder, Einrichtungen und Dienste der Kinder- und Jugendhilfe, der Hilfen für Menschen mit Behinderung (Eingliederungshilfe) sowie der Wohnungslosen- und Suchthilfe agieren demzufolge immer in einem Spannungsfeld zwischen Rechtssicherheit und Inklusion bzw. pragmatischem Handeln.
In Zusammenarbeit mit einem Pflegeberater und AWO-Auditor, den Fachreferaten Kinder-/und Jugendhilfe sowie Behindertenhilfe/Psychiatrie hat die Stabsstelle AWO-QM des AWO Bundesverband e.V. eine Handlungsempfehlung zum Umgang mit Medikamenten entwickelt. Neben der Skizzierung der rechtlichen Ausgangslage werden u. a. Eckpunkte für einen internen Regelungsrahmen beschrieben. In einem umfangreichen Anhang werden Good-Practice-Beispiele zur Verfügung gestellt. Die Auflistung von weiterführender Literatur und Arbeitshilfen ermöglicht eine individuelle Vertiefung.
Weitere Informationen:
Norbert Dyhringer
Abteilungsleiter Soziales
Kronenstr. 63-69
44139 Dortmund
Tel.: 0231/5483-245
norbert.dyhringer@awo-ww.de