Die Freie Wohlfahrtspflege erkennt die Bemühungen des Landes an, die beim ersten Flüchtlingsgipfel getroffenen Zielvereinbarungen umzusetzen; die Forderung nach der Entlastung des Landes und der Kommunen durch den Bund seien zu unterstützen.
Dringenden Handlungsbedarf sieht die Arbeiterwohlfahrt zusammen mit der Freien Wohlfahrtspflege NRW jedoch hinsichtlich der unterschiedlichen Standards in der Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen auf kommunaler Ebene. Auch wird eine Verweildauer von mindestens acht Wochen in den Landeseinrichtungen für unabdingbar gehalten, bevor Flüchtlinge in den Kommunen untergebracht werden.
Pressemitteilung der LAG FW NRW
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Norbert Dyhringer
Abteilungsleiter Soziales
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